Mit einem Pflegegrad können Sie unsere Leistungen über die Pflegekasse abrechnen.
Welche Leistungen Ihnen genau zustehen, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.
Gerne erläutern wir Ihnen diese aber auch bei einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
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Entlastungsbetrag | 125 EUR / Monat | 125 EUR / Monat | 125 EUR / Monat | 125 EUR / Monat | 125 EUR / Monat |
Pflegesachleistung | - | 724 EUR / Monat | 1.363 EUR / Monat | 1.693 EUR / Monat | 2.095 EUR / Monat |
Verhinderungspflege | - | 1.612 EUR / Jahr | 1.612 EUR / Jahr | 1.612 EUR / Jahr | 1.612 EUR / Jahr |
Die Kosten für unsere Leistungen können ab Pflegegrad 1 durch den Entlastungsbetrag
über die Pflegekassen abgerechnet werden.
Darüber hinaus können bis zu 40% der Pflegesachleistungen für unsere Angebote
zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.
Ebensfalls kann die Verhinderungspflege stundenweise umgewandelt werden.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der pflegende Angehörige zeitlich verhindert ist.
Gern bieten wir unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag auch für Selbstzahler an.
Unser Stundensatz beträgt für alle Angebote 31,25 EUR.
Alltagsbegleitung Herzallerliebst
Kröger & Gräf GbR
Waldblick 17
17214 Nossentiner Hütte
039927 768903
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